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Flachdach-Absturzsicherung
In diesem Bereich ist eine Absturzsicherung für Beschäftigte Pflicht. Die Absturzkante kann die Dachkante sein, aber ebenso der Rand einer Lichtkuppel oder RWA. Bereits ab 1 Meter potentieller Fallhöhe müssen laut DIN 4426 Verkehrswege auf Dachflächen gesichert werden, sofern der Weg bzw. Arbeitsort im absturzgefährdeten Bereich liegt.
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